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Beratungsangebote für Zugewanderte sichern und damit Teilhabe stärken

Ein Mitarbeiter des Roten Kreuzes und eine Frau sitzen sich in einer Beratungssituation an einem Tisch gegenüber.
Symbolbild: Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (Copyright: Willing-Holtz / DRK)

Die Migrationsberatung (MBE) und die behördenunabhängige Asylverfahrens-beratung (AVB) sind unverzichtbare Angebote für Integration, Fachkräftesicherung und sozialen Zusammenhalt. Das DRK in Brandenburg setzt sich für eine bedarfsgerechte Finanzierung im Bundeshaushalt 2026 ein – für starke Strukturen und verlässliche Unterstützung.

Im Rahmen der Aktionswoche der bundesgeförderten Migrationsberatungsprogramme vom 29. September bis 2. Oktober 2025 macht auch das DRK im Land Brandenburg auf die zentrale Bedeutung der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) und der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB) aufmerksam.

Beratungsstellen in mehreren Regionen Brandenburgs

Die DRK Flüchtlingshilfe Brandenburg sowie das DRK Kompetenzzentrum Flucht und Migration Brandenburg sind mit diesen Angeboten in mehreren Regionen Brandenburgs aktiv – unter anderem in Potsdam, Teltow, Oranienburg, Hennigsdorf und Gransee. Die Berater*innen leisten dort täglich wertvolle Arbeit für Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Schutzsuchende. Sie tragen damit direkt zum sozialen Zusammenhalt und zur Teilhabe bei.

MBE unterstützt seit 2005 Zugewanderte

Die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte unterstützt seit 2005 Zugewanderte ab dem 28. Lebensjahr bei der Orientierung in Deutschland, beim Zugang zu Bildung und Arbeit sowie bei der gesellschaftlichen Teilhabe. Die Beratung ist individuell, vertraulich und kostenfrei.

81,5 Millionen Euro im Haushalt 2026 notwendig

2024 wurden im Programm MBE bundesweit mehr als 304.000 Beratungsfälle bearbeitet. Dennoch wurde der Fördertitel im Bundeshaushalt 2024 auf 77,5 Millionen Euro reduziert – gegenüber 81,5 Millionen Euro im Jahr 2023. Für 2026 braucht es mindestens 81,5 Millionen Euro, um die Beratungsqualität und Reichweite zu sichern.

Die Asylverfahrensberatung ergänzt seit 2023 das Beratungsangebot und hilft Schutzsuchenden, ihre Rechte und Pflichten im Asylverfahren zu verstehen. Sie verbessert die Qualität der Entscheidungen, verkürzt Verfahren und erhöht die Akzeptanz behördlicher Bescheide. 

40 Millionen Euro für Asylverfahrensberatung notwendig

Ihre Unabhängigkeit ist dabei essenziell: Nur in einem geschützten Rahmen können sensible Themen wie Gewalterfahrungen offen angesprochen werden. 2024 wurden bundesweit 71.000 Personen beraten und 4.200 besondere Schutzbedarfe gemeldet. Für 2026 braucht es mindestens 40 Millionen Euro, um die AVB flächendeckend und nachhaltig anbieten zu können.

Beide Programme leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration, zur Fachkräftesicherung und zum sozialen Frieden. Die DRK Flüchtlingshilfe Brandenburg sowie das DRK Kompetenzzent-rum Flucht und Migration Brandenburg setzen sich daher für eine bedarfsgerechte Finanzierung der MBE und AVB im Bundeshaushalt 2026 ein.

Mehr zur Migrationsberatung und Asylverfahrensberatung beim DRK in Brandenburg: https://www.drk-fh-bb.de/start/angebote.html

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